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   AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20   

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https://dejure.org/2021,51103
AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20 (https://dejure.org/2021,51103)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.10.2021 - 93 C 3536/20 (https://dejure.org/2021,51103)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. Oktober 2021 - 93 C 3536/20 (https://dejure.org/2021,51103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    253 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verband will nicht weiter klagen: Ursprünglich klagender Eigentümer machtlos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage aus dem Verborgenen - unzulässig! (IMR 2022, 166)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Altverfahren: Wegfall der Prozessführungsbefugnis nach Willkür der Gemeinschaft (IMR 2022, 168)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20
    (Fortführung der BGH-Entscheidung vom 07.05.2021 Az. V ZR 299/19).

    Der BGH hat mit Urteil vom 7. Mai 2021 ( Az. V ZR 299/19 ) für die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängigen Verfahren entschieden, dass die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, in Anwendung des Rechtsgedankens des § 48 Abs. 5 WEG über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegenstehenden Willen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht wird.

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20
    Eine Postfachadresse ist jedoch nicht ausreichend (s. BVerwG NJW 1999 S. 2608).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 16 U 4/14

    Zur Notwendigkeit der Angabe der Wohnanschrift des Verfügungsklägers

    Auszug aus AG Wiesbaden, 01.10.2021 - 93 C 3536/20
    Somit wurde keine ladungsfähige Adresse der Klägerin mitgeteilt, was auch bei einer anwaltlich vertretenen Partei zur Unzulässigkeit der Klage führt (s. OLG Frankfurt Urteil vom 15.05.2014 Az. 16 U 4/14 ).
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